4. 4.1. Gemäss Anklage soll sich der Beschuldigte am 14. Mai 2018 mit B. sowie G. getroffen haben, um Letzteren zu einem falschen Geständnis hinsichtlich des Lenkens eines Motorfahrzeugs zu bewegen. Dazu habe der Beschuldigte G. geschildert, was sich am 22. April 2018 zugetragen hatte. B. habe G. angeboten, dass er 8 Gramm Kokain erhalten würde, sofern er gegenüber der Polizei angeben würde, das Fahrzeug am 22. April 2018 gelenkt zu haben und für die Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortlich zu sein.