er sich aber nicht an ihn erinnern (UA Teil 0 O2, act. 439, Fragen 4, 5 und 6). I. sei zusammen mit dem Beschuldigten in den Shop gekommen, um zu fragen, ob der Vertrag auf den Beschuldigten übertragen werden könne. Er erinnere sich daran, dass I. bereits einige Tage vor diesem Besuch im Shop gewesen sei und mit dem stellvertretenden Filialleiter gesprochen habe (UA Teil 0 O2, act. 439, Fragen 6 und 7). H. sagte, er habe im Nachhinein herausgefunden, dass er mit G. auf Facebook befreundet sei (UA Teil 0 O2, act. 440, Frage 9). G. habe ihm vor ca. einem halben Jahr eine Anfrage geschickt und er habe diese angenommen (UA Teil 0 O2, act. 441, Frage 16).