In der Folge habe ein Angestellter der AE. AG G. zwei Mobiltelefone «iPhone X» im Wert von insgesamt Fr. 2'778.80 ausgehändigt, die der Beschuldigte an sich genommen habe. Danach hätten der Beschuldigte und G. den Laden verlassen. Der Beschuldigte habe die beiden Mobiltelefone für sich behalten, um diese zu gebrauchen oder anderweitig darüber zu verfügen. Er habe G. für dessen Beitrag am widerrechtlichen Erlangen der beiden Mobiltelefone «iPhone X» mit je zwei Portionen à 0.7 Gramm Kokain entschädigt, wobei er ihm eine Portion vor dem Betreten des Ladens und die zweite Portion nach Verlassen des Ladens übergeben haben soll.