3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, er habe sich am 9. April 2018, ca. 15:00 Uhr, zusammen mit G. (separater, rechtskräftiger Strafbefehl) in den Einkaufsladen der P. AG in Affoltern am Albis, X- Strasse, begeben. Gemäss vorgängiger Absprache mit dem Beschuldigten habe sich G. sodann als I. ausgegeben und in dessen Namen bei der AE. AG zwei Mobiltelefonverträge abgeschlossen, welche die Abgabe von zwei Mobiltelefonen «iPhone X» beinhalteten. Zur Identifikation habe G. die kurz zuvor vom Beschuldigten erhaltene Identitätskarte lautend auf I. vorgelegt. In der Folge habe ein Angestellter der AE.