BV, S. 36). Er hat somit innerhalb der Bande eine durchaus wichtige Rolle gespielt, hat er doch dazu beigetragen, dass die Bande erfolgreich agieren konnte. Mithin -7- hat der Beschuldigte, auch wenn es sich bei ihm nicht um den Bandenchef gehandelt hat, massgeblich zum Gelingen der Einbruchdiebstähle beigetragen und wurde dementsprechend auch an der Beute beteiligt.