2.3. 2.3.1. Gemäss Anklageziffer 1 hat der Beschuldigte im Zeitraum vom 27. März 2018 bis 24. April 2018 insgesamt sechs Einbruchdiebstähle begangen. Der Beschuldigte habe die sechs Einbrüche stets mit Mittätern verübt, wobei die Zusammensetzung der Tätergruppierung variiert habe. Bei sechs Einbrüchen habe er zusammen mit B. und D. agiert, wobei sich bei fünf dieser sechs Delikte zudem F. beteiligt habe. Die Einbruchdiebstähle seien jeweils nach gemeinsamem Tatentschluss und im bewussten und gewollten Zusammenwirken erfolgt, wobei jeder mit den Tathandlungen des anderen ausdrücklich oder zumindest konkludent einverstanden gewesen sei.