3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 20. September 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzliche Schuldsprüche wegen Betrugs (Anklageziffer 4) und Anstiftung zur Irreführung der Rechtspflege (Anklageziffer 9), sowie eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 4 ½ Jahre und der Landesverweisung auf 8 Jahre. 3.3. Der Beschuldigte reichte am 30. September 2021 vorgängig zur Berufungsverhandlung seine Berufungsbegründung ein. 3.4. Die Staatsanwaltschaft reichte am 21. Oktober 2021 vorgängig zur Berufungsverhandlung die schriftliche Begründung ihrer Anschlussberufung ein.