3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 2. September 2021 beantragte der Beschuldigte, er sei in den Anklageziffern 1.2 bis 1.6 vom Vorwurf des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, vom Hausfriedensbruch und von der Sachbeschädigung freizusprechen. Weiter sei er vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung (Anklageziffer 8), der Anstiftung zur Begünstigung (Anklageziffer 10), der Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch (Anklageziffer 12) und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anklageziffer 13.1) freizusprechen.