2. Mit Urteil vom 5. März 2021 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten von den Vorwürfen des Betrugs und der Anstiftung zur Irreführung der Rechtspflege frei. Die Vorinstanz verneinte des Weiteren beim Tatbestand der Sachbeschädigung die qualifizierte Tatbegehung. Ferner sprach sie den Beschuldigten in Bezug auf die Tatbestände der Urkundenfälschung und der Fälschung von Ausweisen wegen Anstiftung schuldig. Im Übrigen verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten im Sinne der Anklage und bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 3 ¾ Jahren.