Sie beantragte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren zu verurteilen. Es sei zudem eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme anzuordnen und der Beschuldigte sei für 8 Jahre des Landes zu verweisen, wobei die Landesverweisung im Schengener Informationssystem auszuschreiben sei.