1. Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 29. Juni 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher, teilweise qualifizierter Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Betrugs, Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen, Raufhandels, einfacher Körperverletzung, Anstiftung zur Irreführung der Rechtspflege, Anstiftung zur Begünstigung, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch sowie wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie beantragte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren zu verurteilen.