5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Auf die Zivilklagen folgender Privatkläger wird nicht eingetreten: - J. GmbH Es wird davon Vormerk genommen, dass der Beschuldigte die Zivilklage der J. GmbH im Umfang von Fr. 6'801.00 anerkennt. - AC. AG - 31 - - AB. AG Es wird davon Vormerk genommen, dass der Beschuldigte die Zivilklage der AB. AG dem Grundsatz nach anerkennt (Anklageziffern 2.6, 2.8 und 2.9). 5.2. Die Zivilforderungen der folgenden Privatkläger werden auf den Zivilweg verwiesen: - G. GmbH (Forderung vom Beschuldigten im Grundsatz anerkannt) - P.