Er hat ein hohes Mass an krimineller Energie an den Tag gelegt und ihm ist eine schlechte Legalprognose zu stellen. Unter Berücksichtigung des hohen öffentlichen Interesses an der Wegweisung und des gewichtigen privaten Interesses des hier geborenen und aufgewachsenen sowie familiär verwurzelten Beschuldigten an einem Aufenthalt in der Schweiz erscheint eine Landesverweisung für die Dauer von 7 Jahren angemessen. Der Beschuldigte hat u.a. die italienische Staatsbürgerschaft, weshalb eine Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) nicht infrage kommt.