Aus dem Umstand, dass sich der Beschuldigte im eng strukturierten und kontrollierten Rahmen des Vollzugs an die Regeln hält, lässt sich ebensowenig auf eine günstige Legalprognose schliessen. Auch das angepasste Verhalten im Vollzug und die Entschuldigungsschreiben an die Geschädigten dürfte wesentlich vom Wunsch geprägt sein, einer strengen Bestrafung und einer Landesverweisung zu entgehen. Eine Anpassungsleistung im Vollzug kann zudem auch ohne eine grundlegende Veränderung in der Einstellung oder den Verhaltensmustern stattfinden.