Es gibt keinen handfesten Grund zur Annahme, der Beschuldigte hätte sich – wenn er Ende Juli 2019 nicht verhaftet worden wäre – nicht in den Arbeitsmarkt integrieren können. Trotz langer Aufenthaltsdauer sind jedoch erhebliche Integrationsdefizite erkennbar, die sich namentlich in der strafrechtlichen Vorbelastung des Beschuldigten zeigen. Er war in den vergangenen Jahren (Mai 2015 bis Juli 2019) entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage, sich an die hiesige Rechtsordnung und das Wertesystem zu halten. Gleichwohl ist insgesamt von einer starken Verwurzelung des Beschuldigten mit der Schweiz auszugehen. Gleichzeitig verfügt er über keine starke Beziehung zu seinem Heimatland Italien.