Zu seinen Zukunftsplänen befragt, sagte der Beschuldigte vor Vorinstanz aus, er wolle bei seinen Eltern wohnen, sich einen Job als Fenstermonteur suchen und Sport treiben, damit er in der Freizeit etwas zu tun habe. In der ferneren Zukunft möchte er eine Familie gründen (GA act. 81; vgl. auch GA act. 168 f.; Führungsbericht S. 5 [Beilage zum Plädoyer vor Vorinstanz]). Der Führungsbericht vom 25. Februar 2021 über den Beschuldigten ist im Allgemeinen positiv ausgefallen, das positive Verhalten im Vollzug wird jedoch getrübt durch eine Disziplinarmassnahme, die gegen ihn verhängt werden musste.