Als Jugendlicher machte sich der Beschuldigte des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, des mehrfachen, teilweise versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Hehlerei, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der vorsätzlichen Benützung eines Fahrzeugs ohne Fahrausweis nach Personenbeförderungsgesetz sowie der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig, weshalb er mit Strafbefehl vom 7. Juni 2017 mit einer persönlichen Leistung von 47 Tagen bestraft wurde, deren Vollzug im Umfang von 14 Tagen aufgeschoben wurde (UA act. 1267 ff.).