Gemäss den Akten spricht der Beschuldigte schweizerdeutsch und arabisch (Mika-Akten, UA act. 3710/11), ausserdem verstehe er auch französisch und italienisch (UA act. 1287). Anlässlich der Befragung vor Vorinstanz sowie vor Berufungsinstanz führte er aus, sein Vater komme zwar aus Algerien und dessen Muttersprache sei arabisch, er (der Beschuldigte) rede jedoch wenig bis gar nicht arabisch. Er verstehe es ein wenig. Er spreche jedoch mit beiden Eltern deutsch (GA act. 77; Protokoll Berufungsverhandlung S. 27). Er sei nur mit der schweizerdeutschen Sprache aufgewachsen (Schreiben des Beschuldigten vom 30. November 2020 [Beilage zum Plädoyer vor Vorinstanz]).