Haushalt wohnen seine ältere Halbschwester, L. (geb. tt.mm.1996) und der jüngere Bruder, M. (geb. tt.mm.2001). Die Verhältnisse im Elternhaus bezeichnet er als gut (Mika-Akten, UA act. 3710/131). Die Familie hat ihn auch während des vorzeitigen Strafvollzugs regelmässig besucht (GA act. 77; Führungsbericht S. 4 [Beilage zum Plädoyer vor Vorinstanz]). Mit der vormaligen Freundin ist der Beschuldigte nicht mehr zusammen (GA act. 81). Sein weiteres soziales Umfeld dürfte überwiegend aus Personen bestehen, die ebenfalls Straftaten begangen haben.