Der Beschuldigte legte zwar teilweise ein Geständnis ab, dieses war jedoch taktisch motiviert und dürfte in erster Linie bezweckt haben, die anderen Bandenmitglieder zu decken. Sein Geständnis bezog sich zudem in erster Linie auf Delikte, die ihm anhand von Sachbeweisen ohnehin hätten nachgewiesen werden können. Gewisse Delikte, für die er verurteilt wird, hat er zudem bis am Schluss bestritten, weshalb dem Beschuldigten keine aufrichtige Reue und Einsicht zugestanden werden kann. Dennoch ist nicht zu verkennen, dass er mit seinen Aussagen die Strafverfolgung zumindest - 18 -