Beim Einbruch vom 12. März 2018 in den Imbiss «J. GmbH» beschädigten der Beschuldigte und seine Komplizen wissentlich und willentlich die Verglasung der Schiebetüre, die Verbindungstüre ins Ladenlokal, die Registerkasse sowie zwei Schubladen. Dabei entstand ein Sachschaden von Fr. 5'900.00. Beim Einbruch vom 9. Februar 2019 in das Verkaufsgeschäft der «G. GmbH» in Dübendorf beschädigten der Beschuldigte und seine Kompagnons wissentlich und willentlich die Schaufensterscheibe, die Verkaufskasse, einen Drucker sowie einen Kassendrucker, um an Deliktsgut zu gelangen. Dabei entstand ein Sachschaden von Fr. 5'249.90 (vorinstanzliches Urteil E. 4.2.4).