Beim Einbruch vom 21. Mai 2019 in das Verkaufsgeschäft der AA. AG an der S-Strasse in Q. verwendeten der Beschuldigte und seine Mittäter, deren Verhalten er sich anrechnen muss, ein zuvor entwendetes Fahrzeug. Dieses verwendeten sie in der Folge als Rammbock, um das Schaufenster des Verkaufslokals zu bersten. In der Folge drang die Täterschaft in das Objekt ein und beschädigte zusätzlich Schubladen. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von Fr. 3'000.00 und am Verkaufslokal von Fr. 6'500.00, insgesamt somit rund Fr. 9'500.00.