Dem Gesagten zufolge war der Beschuldigte bereits als Jugendlicher an einer eigentlichen Einbruchsserie beteiligt, die darin bestand, dass er zwischen dem 22. Mai 2015 und dem 11. Februar 2017 insgesamt 26 Diebstähle, in der Regel in Kombination mit Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüchen, verübt hat. Die Bedeutung dieser an sich schwerwiegenden Vorstrafe wird relativiert durch den Umstand, dass der Beschuldigte sie als Jugendlicher begangen hat und er dafür lediglich mit einer persönlichen Leistung bestraft wurde, die zudem teilweise noch aufgeschoben wurde.