Die Jugendanwaltschaft Limmattal/Albis bestrafte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 7. Juni 2017 wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfachen, teilweise versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Hehlerei, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, vorsätzlicher Benützung eines Fahrzeugs ohne Ausweis sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer persönlichen Leistung von 47 Tagen, die im Umfang von 14 Tagen bei einer Probezeit von 12 Monaten aufgeschoben wurde (UA act. 1267 ff.).