Insbesondere stellte er bei den Einbrüchen vom 14. April 2019 und vom 16. Juni 2019 in den Shop der AB. AG in Spreitenbach jeweils den Kontakt zum Hehler her, verhandelte mit diesem und übergab ihm das Deliktsgut (UA act. 5420 ff.). Zudem besorgte der Beschuldigte für den Einbruch vom 16. Juni 2019 den Vorschlagshammer aus dem Garten seiner Mutter (UA act. 5422). Derselbe Vorschlagshammer verwendete die Täterschaft auch beim Einbruch in den Shop der AB. AG in Wohlen, wobei dieser wiederum durch den Beschuldigten organisiert worden sein dürfte (vgl. UA act. 5055; 5105, Frage 29, 5422 f.).