4. 4.1. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Anschlussberufung, der Beschuldigte sei auch wegen der Entwendung eines Fahrzeuges zum Gebrauch gemäss Anklageziffer 4 zu verurteilen. In dieser Anklageziffer wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 21. Mai 2019, 03.15 Uhr, zusammen mit B. und F. in der Tiefgarage an der Y-Strasse in Q. einen BMW entwendet, der bei der I. GmbH abgestellt gewesen sei. Die Täterschaft habe den Schlüssel dieses Fahrzeugs auf dem linken Vorderrad vorgefunden. Mit diesem Fahrzeug seien die drei Mittäter an die S-Strasse in Q. gefahren, wo sie es um 03.36 Uhr als Rammbock dazu verwendet hätten, um in den Shop der AA. AG zu gelangen.