1991, Datei A25347.xls, Zeilen 4203 ff.). Bei den Geräten des Beschuldigten und von B. fand der letzte Datenverkehr vor dem Tatzeitpunkt um 01.49 Uhr statt, bevor er bis um 02.45 Uhr ruhte. Ab diesem Zeitpunkt war das Gerät des Beschuldigten wieder in die Antenne an der X-Strasse in Q. eingewählt (UA act. 1988, Datei A253549.xls, Zeile 5887), während dasjenige von B. um 02.55 Uhr ebenfalls wieder auf eine Antenne in Q. (Q-Strasse) zugriff (UA act. 1991, Datei A23544.xls, ab Zeile 9845). Dasjenige von D. loggte sich ab 04.12 Uhr wieder in eine Antenne in Oberengstringen ein.