unabhängig voneinander von Q. nach Zürich Hardbrücke begeben haben, wo sie möglicherweise D. getroffen haben. Hierfür spricht auch, dass B. und D. um 00.38 Uhr miteinander telefoniert haben, wobei das Gerät von B. auf eine Antenne in Schlieren (UA act. 1991, Datei A23544.xls, Zeile 9838) und dasjenige von D. auf eine Antenne in Oberengstringen zugriff (UA act. 1991, Datei A25347.xls, Zeile 4202). Spätestens ab 02.03 Uhr verschob sich auch D. aus dem Raum Zürich nach Q., wählte sich doch sein Mobiltelefon ab diesem Zeitpunkt zuerst in eine Antenne in Weiningen ZH und danach in Q. ein (UA act. 1991, Datei A25347.xls, Zeilen 4203 ff.).