Die Randdaten der Mobiltelefone bilden jedoch aus anderen Gründen ein starkes Indiz für die Annahme, dass der Beschuldigte am Einbruch vom 3. Mai 2018 in das Verkaufsgeschäft «H.» an der X-Strasse in Q. beteiligt war. Aus den Randdaten ergibt sich nämlich, dass der Beschuldigte in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2018 in regem telefonischen Kontakt mit B. stand, der an diesem Delikt beteiligt war. Zwischen dem 2. Mai 2018, 22.17 Uhr, und dem Tatzeitpunkt am 3. Mai 2018, 02.30 Uhr, telefonierten B. und der Beschuldigte insgesamt sechzehnmal miteinander. Das letzte Gespräch dauerte 21 Sekunden und fand um 01.49 Uhr statt.