Aus den Akten folgt, dass das Mobiltelefon des Beschuldigten am 3. Mai 2018 um 02:45:07 in den Funkmast an der X-Strasse in Q. eingewählt war (UA act. 1988, Datei A253549.xls, Zeilen 5887 ff.). Nachdem es sich jedoch um die Antenne handelt, die sich am nächsten zum Wohnort des Beschuldigten befindet, lässt sich allein daraus nicht ableiten, dass sich der Beschuldigte zur Tatzeit am Tatort aufgehalten hat. Im Übrigen zeigt die Auswertung der Randdaten für den Zeitraum vom 5. Januar 2018 bis am 4. Juli 2018 (UA act. 1988), dass es sich bei der Antenne an der X-Strasse in -6-