3.4. D. sagte aus, er sei in der besagten Nacht anfänglich mit C. und B. unterwegs gewesen. Sie hätten dann C. nach Hause gefahren. B. habe jedoch das Auto von C. haben können, weshalb sie in der Folge zu zweit an den Bahnhof Q. gefahren seien. Am Bahnhof habe man einen Kollegen von B. getroffen. Zu dritt hätten sie in der Folge versucht, in das Tatobjekt einzudringen (UA act. 2774 f., Fragen 8 ff.). Aufgrund der Aussagen von D. (UA act. 2774, Frage 8; vorinstanzliches Protokoll S. 6) und B. (UA act. 3631, Frage 134 ff.) steht fest, dass diese beiden Personen am fraglichen Einbruch beteiligt waren.