D. sei sodann auf einen der Betonzylinder gestiegen und habe mit dem Fuss gegen das gekippte Fenster geschlagen, wodurch sich dieses geöffnet habe. In diesem Moment seien D. und der Beschuldigte durch E. entdeckt worden, der auf die Gebäuderückseite gekommen sei und die Täterschaft laut angesprochen habe, nachdem er zuvor in seiner Wohnung oberhalb des Verkaufsgeschäfts ein Geräusch wahrgenommen gehabt habe. Infolgedessen hätten der Beschuldigte und seine beiden Komplizen die Flucht ergriffen, ohne in den Laden einzudringen und Deliktsgut zu entwenden. Durch den Tritt gegen das Fenster sei dieses gegen eine Vitrine geprallt. Dabei seien mehrere kleine Glasfiguren und Glasvasen zu Boden