3. 3.1. Gemäss Anklageziffer 1.2 soll der Beschuldigte am 3. Mai 2018, zwischen 02.30 Uhr und 02.34 Uhr, zusammen mit B. und D. versucht haben, in das Verkaufsgeschäft «H.» an der X-Strasse in Q. einzudringen, um daraus Bargeld und Vermögenswerte zu entwenden. B. habe den Beschuldigen aufgefordert, ein etwas höher gelegenes Kippfenster aufzubrechen. Nachdem dem Beschuldigten dies nicht gelungen sei, habe er zusammen mit D. zwei nahegelegene Betonzylinder an die Hausfassade gerückt. D. sei sodann auf einen der Betonzylinder gestiegen und habe mit dem Fuss gegen das gekippte Fenster geschlagen, wodurch sich dieses geöffnet habe.