3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 1. September 2021 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls gemäss der Anklageziffer 1.2 und vom Vorwurf der mehrfachen Sachbeschädigung gemäss Anklageziffer 2.2 freizusprechen. Für die verbleibenden Schuldsprüche sei er mit einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten zu bestrafen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. 3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 20. September 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei auch wegen Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch schuldig zu sprechen. Die Freiheitsstrafe sei auf 5 ½ Jahre und die Dauer der Landeverweisung auf 8 Jahre zu erhöhen.