2. Mit Urteil vom 5. März 2021 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten vom Vorwurf der Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch gemäss Anklageziffer 4 frei. Im Übrigen verurteilte es den Beschuldigten im Sinne der Anklage, bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, widerrief den bedingten Vollzug der Vorstrafe von 10 Tagessätzen Geldstrafe à Fr. 30.00, d.h. Fr. 300.00, und verwies den Beschuldigten für die Dauer von 7 Jahren des Landes, wobei es von einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem absah.