1. Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 29. Juni 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher, teilweise qualifizierter Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, Pornografie und Gewaltdarstellungen. Sie beantragte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren zu verurteilen. Ferner sei die bedingte Vorstrafe von 10 Tagessätzen Geldstrafe gemäss Urteil der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 20. Februar 2018 zu widerrufen. Schliesslich sei der Beschuldigte für 8 Jahre des Landes zu verweisen.