Für das Berufungsverfahren macht der Beschuldigte einen Aufwand von 9 Stunden zzgl. Fr. 30.00 für Auslagen und MWSt geltend (vgl. Anschlussberufung S. 6). Die Anschlussberufung enthält indessen viele Wiederholungen aus früheren Eingaben, so dass dafür inkl. die kurze Berufungsantwort vom 26. Oktober 2021 lediglich einen Aufwand von total 7 Stunden zum Stundenansatz von Fr. 220.00 und somit Fr. 1'690.90 (Fr. 1'570.00 zzgl. Fr. 30.00 Auslagen zzgl. Fr. 120.90 MWSt) als angemessen erscheint.