7. Dem Bundesamt für Verkehr BAV sei vollständige Akteneinsicht in das Protokoll der Hauptverhandlung vom 12. März 2021 zu gewähren. 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 3.5. Mit Verfügung vom 9. September 2021 ordnete der Verfahrensleiter das schriftliche Verfahren an. 3.6. Mit bereits begründeter Anschlussberufung vom 4. Oktober 2021 stellte der Beschuldigte die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die Berufung sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.