4. 4.1. Die Anklagegebühr (inkl. nicht verrechenbarer Polizeikostenrapporte) wird auf Fr. 2'100.00 festgesetzt und dem Beschuldigten zu 1/7 mithin im Betrag von Fr. 300.00 auferlegt. Die Restanz von 6/7 geht hingegen zu Lasten der Staatskasse. 4.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 b) den Spesen von Fr. 108.00 Total Fr. 2'108.00