3. 3.1. Mit Verfügung vom 12. Juni 2020 wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Zofingen den Antrag des Beschuldigten auf Rückweisung der Strafverfügung des BAV an die Oberstaatsanwaltschaft Aargau, eventualiter das BAV, ab. Die Beweisergänzungsanträge des Beschuldigten sowie das Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung wurden ebenfalls abgewiesen. 3.2. Mit Urteil vom 3. Juni 2020 (recte: 2021) erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen: " 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf: