Der Beschuldigte reichte am 12. Dezember 2019 beim BAV das Begehren um gerichtliche Beurteilung ein. Am 13. Januar 2020 überwies das BAV die Strafverfügung samt Untersuchungsakten an die kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zuhanden des zuständigen Strafgerichts.