Dem Beschuldigten werden in der Anklage insgesamt 22 Einbruchdiebstähle und 5 weitere Delikte vorgeworfen. In einem Fall wird er vom Vorwurf des Einbruchdiebstahls (umfassend Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch) freigesprochen. Ausserdem wird er vom Vorwurf der Anstiftung zur Irreführung der Rechtspflege freigesprochen. Da sich die - 36 -