Derzeit weist nichts darauf hin, dass sich der Beschuldigte erfolgreich und dauerhaft in den Schweizer Arbeitsmarkt integrieren liesse. Zudem hat er Schulden in der Höhe von mindestens Fr. 30'000.00 (GA act. 129; vgl. auch UA act. 1082 ff.), die sich infolge des vorliegenden Verfahrens noch erhöhen. Ausserdem hat er zumindest gelegentlich Betäubungsmittel (Cannabis und Kokain) konsumiert (GA act. 133 und 135 f.). Zeugnis seiner mangelhaften Integration in der Schweiz geben insbesondere auch die zahlreichen Straftaten des Beschuldigten ab.