Was die erste Einbruchsserie betrifft, zeigte sich der Beschuldigte in einem frühen Stadium des Verfahrens geständig, wobei er insgesamt zehn Einbruchdiebstähle zugab und auch die Namen von Mittätern sowie das Tatvorgehen offenlegte. Dieses Geständnis hat das Strafverfahren wesentlich vereinfacht und verkürzt. Gleichwohl kann es nicht als Ausdruck von nachhaltiger Reue und Einsicht gewertet werden, hat doch der Beschuldigte seine deliktische Tätigkeit nach diesem Geständnis und während des gegen ihn laufenden Strafverfahrens fortgesetzt. In Bezug auf die zweite Einbruchsserie legte er zudem nur noch dort ein Geständnis ab, wo die Beweislage gegen ihn erdrückend war.