Der Beschuldigte hat in der Nacht vom 4. auf den 5. April 2018 einen Personenwagen der Marke Chevrolet in R. von der Z-Strasse zum V-Platz gelenkt. Der Beschuldige, der im Besitz eines Lernfahrausweises der Kategorie B war, führte diese Fahrt ohne Begleitperson, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllte, durch. In gleicher Weise lenkte er am 22. April 2018, ca. 23.55 Uhr, einen VW Golf auf der Umfahrungsstrasse in 9053 Teufen.