30 km/h überschritten. Diese Geschwindigkeitsüberschreitung liegt deutlich über dem Grenzwert für eine Ordnungsbusse (bis max. 20 km/h), jedoch nur knapp über jenem der Übertretungsbusse (bis max. 29 km/h). Dennoch hat der Beschuldigte eine für die Sicherheit im Strassenverkehr wichtige Verkehrsvorschrift in objektiv schwerer Weise missachtet. Die Verkehrsregelverletzung erfolgte um 23.55 Uhr und somit nicht unter günstigen Sichtverhältnissen. Andererseits war um diese Uhrzeit mit einem eher geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen.