Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bei isolierter Betrachtung von einem jeweils noch knapp leichten Verschulden und dafür angemessenen Einzelstrafen von je 3 Monaten auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist die sachliche, räumliche und zeitliche Nähe der Entwendungen zum Gebrauch zum gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl, zu den Sachbeschädigungen und zu den Hausfriedensbrüchen zu berücksichtigen. Es war jeweils Teil des Plans, die Fahrzeuge als Rammböcke für den Einbruch in Telekomgeschäfte zu verwenden. Dieser enge Zusammenhang lässt den Gesamtschuldbeitrag entsprechend geringer erscheinen.