Der Beschuldigte hat in 21 Fällen als Mitglied einer Bande gehandelt. Diese hat sich zwar nicht immer gleich zusammengesetzt. Die jeweiligen Bandenmitglieder haben aber nicht etwa nur zufällig oder planlos zusammengewirkt. Vielmehr sind sie gezielt, mit spezieller Kleidung und unter Mitnahme von Einbruchutensilien rollenteilig vorgegangen, wobei jeweils einer Schmiere stand. Um ungestört zu bleiben, wurden z.B. die Taxis vom Tatort in R. bewusst weggelotst (UA act. 2166 ff.).