Mithin ist hinsichtlich der deliktischen Tätigkeit von einer grossen Intensität auszugehen. Die deliktische Tätigkeit wurde erst durch die Verhaftung des Beschuldigten am 31. Juli 2019 gestoppt, nachdem er sich vorher weder durch das gegen ihn laufende Strafverfahren noch durch die zeitweisen Inhaftierungen von einer - 19 -