Der Beschuldigte hat sich der falschen Anschuldigung strafbar gemacht, indem er der Polizei angegeben hat, J. habe eine am 22. April 2018 begangene Geschwindigkeitsübertretung begangen, für die in Wahrheit der Beschuldigte verantwortlich war. Zu diesem Zweck zeigte der Beschuldigte den Strafverfolgungsbehörden das Foto eines schriftlichen Geständnisses von J., worin dieser die Verantwortung für die Geschwindigkeitsübertretung auf sich nahm. Die geschützten Rechtsgüter wurden insofern verletzt, als dass die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden aufgrund der falschen Anschuldigung Untersuchungshandlungen gegen J. vornahm.